Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Manuel Sitter, Untere Buchstr. 29c, 76751 Jockgrim
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Costinel und Teodora-Mihaela Silisteanu, Hans-Sachs-Str. 34EG, 67117 Limburgerhof
Aushang seit 13.05.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für BE Motors Europe UG (hb.)
Aushang seit 12.05.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Kerstin Lieger, Fuchsweiherstr. 5, 67346 Speyer
Aushang seit 05.05.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Tomasz Bartlomiej Mikos, ul. Dolnobrzeska 1/4, 54-072 WROCLAW, POLEN
Aushang seit 05.05.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Ayshe Gancheva Stefanova, Schulplatz 2, 76744 Wörth
Aushang seit 02.05.2025