Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Marijana Bilanic, August-Bebel-Str. 7, 67227 Frankenthal
Aushang seit 30.10.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Szilard Biro, Hauptstr. 41, 67105 Schifferstadt
Aushang seit 30.10.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Ioan Borhat, Hardenbergstr. 18, 06667 Weißenfels
Aushang seit 30.10.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Bozena Bosek, Speyerer Str. 59, 67376 Harthausen
Aushang seit 30.10.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Alessio Cassarino, Im Kleinrhein 1, 76726 Germersheim
Aushang seit 30.10.2024