Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Markus Leucht, Sandstr. 15, 76726 Germersheim
Aushang seit 19.07.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Krzysztof und Jolanta Mierzejewski
Aushang seit 17.07.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Christodoulos Ninis, Ruchheimer Str. 9, 67112 Mutterstadt
Aushang seit 17.07.2024
Finanzamt Speyer-Germersheim für Zayde Kyamil, Marktstr. 13, 67245 Lambsheim
Aushang seit 11.07.2024