Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Gerlinde Deller, Viehtriftstr. 67, 67354 Römerberg
Aushang seit 10.09.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Herrn Dr. Natti Rao, Else-Krieg-Str. 3, 67346 Speyer
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für , Schafgasse 2, 67141 Neuhofen
Aushang seit 27.08.2025