Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Aushang seit 12.05.2026
Aushang seit 11.05.2026
Aushang seit 08.05.2026
Aushang seit 07.05.2026
Aushang seit 07.05.2026
Aushang seit 07.05.2026
Aushang seit 04.05.2026
Aushang seit 04.05.2026
Aushang seit 04.05.2026
Aushang seit 04.05.2026
Aushang seit 04.05.2026
Aushang seit 29.04.2026
Aushang seit 27.04.2026
Aushang seit 27.04.2026