Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Herrn Constantin-Daniel Stroe, St. Anna-Str. 24, 76773 Kuhardt
Aushang seit 29.10.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Steven Alex Meinzer, Ziegeleistr. 1, 76744 Wörth
Aushang seit 29.10.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Mihai Popa, Rheinstr. 54a, 76767 Hagenbach
Aushang seit 29.10.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Steuerberater Georg Vogt, Ozeskienes g. 15, 44254 KAUNAS
Aushang seit 24.10.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Herrn Mario Bijelic, Talstr. 6 in 69469 Weinheim
Aushang seit 17.10.2025