Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Ivan Paraskiva, Konrad-Adenauer-Str. 25, 76726 Germersheim
Aushang seit 25.02.2026
Finanzamt Speyer-Germersheim für Meteusz Piotr Pietsch, Mittlere Ortsstr. 24, 76761 Rülzheim
Aushang seit 25.02.2026
Finanzamt Speyer-Germersheim für Birgit Kowalewski, Jahnstr. 7, 67141 Neuhofen
Aushang seit 25.02.2026
Finanzamt Speyer-Germersheim für Emanuel-Adrian Rednic, Hans-Sachs-Str. 34, 67117 Limburgerhof
Aushang seit 20.02.2026
Finanzamt Speyer-Germersheim für Gheorghe, UNBEKANNT
Aushang seit 20.02.2026
Finanzamt Speyer-Germersheim für Paulina Slazyk, Halle 64b, Franz-Kirrmeier-Str. 19, 67346 Speyer
Aushang seit 18.02.2026