Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Kay Sarah Kümpel, Daimlerring 13, 76761 Rülzheim
Aushang seit 04.07.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Ioan Lungu, Rheingönnheimer Str. 53, 67112 Mutterstadt
Aushang seit 02.07.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Elena Langa, Principala 138, 138 DAIA, RUMÄNIEN
Aushang seit 02.07.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Ioan Lungu, Rheingönnheimer Str. 53, 67112 Mutterstadt
Aushang seit 02.07.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Linden Campbell Esterhuizen, Karlsgasse 2, 67346 Speyer
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Marcin Kupisz, Hauptstr. 47, 67459 Böhl-Iggelheim
Aushang seit 20.06.2025