Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Speyer-Germersheim für Herrn und Frau Behxhet und Kimete Rrahmani, Schillerstr. 8 in 76751 Jockgrim
Aushang seit 04.02.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Stahlbach Contract GmbH, Rützhaubstr. 13, 67346 Speyer
Aushang seit 29.01.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Bartosz Michal Szyszkowski, Fischergasse 6, 67165 Waldsee
Aushang seit 17.01.2025
Finanzamt Speyer-Germersheim für Draisstr. 39, 67346 Speyer
Aushang seit 17.01.2025