Schild "Finanzamt"

Die Steuererklärungen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.

Aktuell (19.11.24) werden im Finanzamt Speyer-Germersheim die Einkommensteuererklärungen 2023 der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Rentnerinnen/Rentner (Steuernummernkreise 41/500/… bis 41/595/…) mit dem Eingangsdatum aus der Kalenderwoche 38/2024 bearbeitet.

Die Dauer vom Bearbeitungstag der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids beträgt zwischen 2 – 3 Wochen.

Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

Bitte beachten Sie, das der Bearbeitungsstand der anderen Steuernummernkreise (z. B. für Gewerbetreibende, Freiberufler, Fälle mit Vermietung und Verpachtung) abweichend ist.

Service-Center Speyer
Johannesstr. 9-12
67346 Speyer

Service-Center Germersheim
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Öffnungszeiten

Mo08:00 - 16:00 Uhr
Do08:00 - 18:00 Uhr

Bankverbindung

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SEPA Lastschriftmandat

Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Nachfolgende Verwaltungsakte und Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.

Öffentliche Zustellungen


Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer - Änderungsanzeigen

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer - Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) per Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung

Siehe hierzu auch die Presseinformation vom 15.08.2024.


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